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(Fundstelle: BGBl. 2025 I Nr. 301, S. 47 - 48)
| Spalte A Nummer | Spalte B Sektor | Spalte C Branche | Spalte D Einrichtungsart |
|---|---|---|---|
| 1 | Transport und Verkehr | ||
| 1.1 | Post- und Kurierdienste | ||
| 1.1.1 | Anbieter von Postdienstleistungen nach § 3 Nummer 15 PostG, einschließlich Anbieter von Kurierdiensten | ||
| 2 | Abfall- bewirtschaftung | ||
| 2.1.1 | Unternehmen der Abfallbewirtschaftung nach § 3 Absatz 14 KrWG, ausgenommen Unternehmen, für die Abfallbewirtschaftung nicht ihre Hauptwirtschaftstätigkeit ist | ||
| 3 | Produktion, Herstellung und Handel mit chemischen Stoffen | ||
| 3.1.1 | Hersteller und Importeure nach Artikel 3 Nummer 9 und 11 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 von chemischen Stoffen und Gemischen im Sinne des Artikels 3 Nummer 1 und 2 der genannten Verordnung, sofern diese in Kategorie 20 der Statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev. 2) fallen und der Registrierungspflicht nach Artikel 6 der genannten Verordnung unterliegen | ||
| 4 | Produktion, Verarbeitung und Vertrieb von Lebensmitteln | ||
| 4.1.1 | Lebensmittelunternehmen nach Artikel 3 Nummer 2 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, die im Großhandel sowie in der industriellen Produktion und Verarbeitung tätig sind | ||
| 5 | Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren | ||
| 5.1 | Herstellung von Medizinprodukten und In-vitro-Diagnostika | ||
| 5.1.1 | Unternehmen, die Medizinprodukte nach Artikel 2 Nummer 1 der Verordnung (EU) 2017/745 herstellen, und Unternehmen, die In-vitro-Diagnostika nach Artikel 2 Nummer 2 der Verordnung (EU) 2017/746 herstellen, mit Ausnahme von Unternehmen, die Medizinprodukte herstellen, die während einer Notlage im Bereich der öffentlichen Gesundheit als kritisch nach Artikel 22 der Verordnung (EU) 2022/123 („Liste kritischer Medizinprodukte für Notlagen im Bereich der öffentlichen Gesundheit“) eingestuft werden | ||
| 5.2 | Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen | ||
| 5.2.1 | Unternehmen, die eine der Wirtschaftstätigkeiten nach Abschnitt C Abteilung 26 der Statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev. 2) ausüben | ||
| 5.3 | Herstellung von elektrischen Ausrüstungen | ||
| 5.3.1 | Unternehmen, die eine der Wirtschaftstätigkeiten im Sinne des Abschnitts C Abteilung 27 der Statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev. 2) ausüben | ||
| 5.4 | Maschinenbau | ||
| 5.4.1 | Unternehmen, die eine der Wirtschaftstätigkeiten nach Abschnitt C Abteilung 28 der Statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev. 2) ausüben | ||
| 5.5 | Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen | ||
| 5.5.1 | Unternehmen, die eine der Wirtschaftstätigkeiten nach Abschnitt C Abteilung 29 der Statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev. 2) ausüben | ||
| 5.6 | Sonstiger Fahrzeugbau | ||
| 5.6.1 | Unternehmen, die eine der Wirtschaftstätigkeiten nach Abschnitt C Abteilung 30 der Statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev. 2) ausüben | ||
| 6 | Anbieter digitaler Dienste | ||
| 6.1.1 | Anbieter von Online-Marktplätzen | ||
| 6.1.2 | Anbieter von Online-Suchmaschinen | ||
| 6.1.3 | Anbieter von Plattformen für Dienste sozialer Netzwerke | ||
| 7 | Forschung | ||
| 7.1.1 | Forschungseinrichtungen |
Die §§ 30, 31, 32, 35, 36, 38, 39, 61 und 62 gelten nicht für besonders wichtige Einrichtungen und wichtige Einrichtungen, die Satz 1 gilt nicht für die dort…
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Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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